Zu den Gründer:innen der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes gehörten viele der Menschen, die nur überleben konnten, weil sie in anderen Ländern Zuflucht fanden und viele, deren Angehörige, Freund:innen und Genoss:innen ermordet wurden, weil es kein Land gab, das ihnen Schutz gewährte.
Vor dem Hintergrund dieser historischen Erfahrung wurde auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein Grundrecht auf Asyl verankert.

Am 26. Mai 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl durch den „Asylkompromiss“ einer ganz großen Koalition im Bundestag faktisch abgeschafft: Der Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ wurde aus Artikel 16 gestrichen; im neu eingefügten Artikel 16 a wurden sichere Herkunfts- und Drittstaaten eingeführt, Abschiebungen vor Ausschöpfung des Rechtswegs
möglich und die „Europäisierung“ der Asylverfahren eingeleitet. Das war die Antwort der deutschen Politik auf das Pogrom von Rostock, die die mörderische Naziszene durchaus als ihren Erfolg verbuchen konnte. Nur drei Tage später brannte das Haus der Familie Genc in Solingen, bei dem fünf Frauen und Mädchen der Familie starben.
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