Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Erfolg für die demokratische Zivilgesellschaft

29. April 2022

,

Die Geschichte des Inlandsgeheimdienstes, dessen Aufgabe der Schutz der
Verfassung sein soll, ist reich an Skandalen. Dennoch wurden seine Strukturen,
Kompetenzen und Befugnisse immer weiter ausgeweitet.

An dieser Stelle setzte nun das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil
ein wichtiges Signal, indem es feststellte, dass das von der bayerischen
Landesregierung unter Leitung des Innenministers Herrmann 2016 überarbeitete
Verfassungsschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Konkret betrifft das neben
Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Ortung von Mobilfunkendgeräten,
Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung auch den Einsatz
verdeckter Mitarbeiter:innen und Observation außerhalb der Wohnung.

Kläger waren – mit Unterstützung durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte – drei
potentiell von diesen Maßnahmen betroffene Mitglieder unserer Vereinigung, die,
solange es den Inlandsgeheimdienst gibt, von ihm beobachtet und als
„linksextremistisch“ stigmatisiert wird. Zuletzt war ihr 2019 unter Berufung auf
entsprechende Nennung im Bericht des bayerischen Landesamtes für
Verfassungsschutz zunächst die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Vor genau
einem Jahr hatte das Berliner Finanzamt für Körperschaften nach ausführlicher
Prüfung der Sachverhalte die Darlegungen des Dienstes als „widerlegt“ betrachtet und
unsere Gemeinnützigkeit wieder bestätigt. Im jüngsten Bericht des Landesamtes (für
2021) wurde die VVN-Bund der Antifaschist:innen erstmals nicht mehr erwähnt.

Wir freuen uns, dass wir mit der Klage einen Beitrag zum Schutz der demokratischen
Rechte und besonders der Persönlichkeitsrechte leisten konnten. In diesem Sinne ist
das Urteil eine klare Ansage an Politiker*innen, die diese immer weiter einschränken
wollen.

Wir gratulieren unserer bayerischen Landesvereinigung und der Gesellschaft für
Freiheitsrechte zu der gewonnenen Klage.

Das Urteil kann hier nachgelesen werden.